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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)

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1.

Der Maklervertrag zwischen dem Auftraggeber und uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit, auf Grund erfolgreicher Vermittlung/Nachweisführung oder in Kenntnis der fälligen Provisionsansprüche zustande.

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2.

Handelt der Auftraggeber als Verbraucher, so ist auf die Verbraucherinformationen und das bestehende Widerrufsrecht im Maklervertrag gesondert hinzuweisen.

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3.

Der Auftraggeber ist während der Dauer des Maklervertrages mit uns nicht berechtigt, andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten in Bezug auf den Vertragsgegenstand zu betrauen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung oder einer vorzeitigen Beendigung des Maklervertrages haftet der Auftraggeber uns gegenüber auf Ersatz der nachgewiesenen Kosten.

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4.

Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder sonstigen Auskunftsberechtigten erteilten Informationen und Angaben.

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5.

Wir sind berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages auf Provisionsbasis tätig zu werden, sofern kein Interessenkonflikt besteht.

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6.

Schließen die Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt infolge unserer Vermittlungs- und/oder Verweisungstätigkeit statt des ursprünglich angestrebten Kaufvertrages einen Mietvertrag oder umgekehrt, so berührt dies den Provisionsanspruch nicht. In diesem Fall gilt die übliche Maklerprovision im Sinne des § 653 Abs. 2 BGB als rückständig. Werden die Vertragsverhandlungen vorübergehend unterbrochen, so bleibt der Provisionsanspruch bestehen, wenn der Hauptvertrag innerhalb eines Jahres abgeschlossen wird.

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7.

Die Präsentation unserer Objekte, die von uns im Zusammenhang mit dem Objekt/Vertrag erteilten Auskünfte sowie unsere gesamte Vermittlungs- bzw. Verweisungstätigkeit richten sich ausschließlich an den jeweiligen Auftraggeber als Empfänger. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber fahrlässig gegen diese Verpflichtung, so haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn dadurch der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Verweisungstätigkeit nicht erreicht wird.

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8.

Beruht der Hauptvertrag auf unserer Vertragsprüfung/Vermittlungstätigkeit, so ist der Provisionsanspruch im Zeitpunkt des Abschlusses des Hauptvertrages im Sinne des § 652 Abs. 1 BGB fällig. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, gegen welches Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Informationspflicht wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht, die noch nicht eingetreten ist.

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9.

Aus Haftungsgründen erteilen wir keine Rechts- und Steuerauskunft. Für die Bonität der zwischengeschalteten Vertragsparteien sind wir nicht verantwortlich. Die auf Wunsch des Auftraggebers erteilten Bonitätsauskünfte beruhen auf Auskünften von Drittunternehmen (Creditreform, Schufa). Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Auskünfte.

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10.

Nach dem Geldwäschegesetz (GWG) ist der Makler verpflichtet, die Identität des Kunden anhand geeigneter Dokumente (Personalausweis, Reisepass) zu prüfen und den Begünstigten zu identifizieren, bevor er Maklertätigkeiten ausführt. Zu diesem Zweck wird dem Kunden ein Formular zur Verfügung gestellt, das vom Kunden auszufüllen und uns zusammen mit einer Kopie des Ausweises zu übermitteln ist.

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11.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Maklers.

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12.

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.

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13.

Wir nehmen nicht an den Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle teil.

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